Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

Alle Lieferungen und Leistungen der Andreas Koksch & André Wiemann GbR (im folgenden AN genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen an den Auftraggeber (im folgenden AG genannt). Die Andreas Koksch & André Wiemann GbR tritt unter der Marke „spiegelanhänger.net“ und "spiegelanhaenger.net" auf. Andere Geschäftsbedingungen von AG werden nicht Grundlage des angenommenen Vertrages, Ihnen wird ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Zahlungsbedingungen

1. Preise
a) Alle von uns angebotenen Preise sind Nettopreise in Euro ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Die bei Vertragsschluss geltende Mehrwertsteuer wird mit dem Tag der gesetzlichen Änderung angepasst.
b) Die Preise verstehen sich exklusive anfallender Kosten wie Fracht, Porto, Versicherung, Versandkosten u.ä.
c) Der AN behält sich die Anrechnung von Mehrkosten vor, die ihm durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Erhöhung der Materialpreise, Tariflöhne, öffentliche Abgaben, z.B. Steuern, während der Herstellung entstehen.
d) Skizzen, Entwürfe, Proof, Probe- bzw. Andrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom AG veranlasst sind, werden hinzugerechnet.
e) Erstreckt sich der Auftrag über eine längere Zeit oder erfordert er vom AN hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen in Höhe von 1/3 der vereinbarten Vergütung zu zahlen, sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Für außergewöhnlich große Materialmengen kann der AN Vorauszahlungen verlangen.
f) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, sind vom AG zu erstatten.

2. Fälligkeit
a) Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung. Nach Eintritt des Verzuges werden entsprechende Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
b) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des AG gefährdet, so kann der AN Vorauszahlung sowie sofortige Bezahlung aller fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen

3. Eigentumsvorbehalt
Der AN behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang der vollständigen Zahlung vor.

§ 3 Lieferung

1. Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen oder -fristen bedarf der ausdrücklicher Abreden, welche schriftlich fixiert werden sollten.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik oder sonstigem unverschuldeten Unvermögen, auch auf Seiten unserer Vorlieferanten, sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verlängern eine vereinbarte Lieferungsfrist um die Dauer der Behinderung, hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche.
3. Eine anderweitig geringfügig verzögerte Lieferung begründet ebenfalls keinerlei Schadensersatzansprüche.
4. Sofern fertig gestellte Waren trotz Aufforderung und Fristsetzung des AN mangels Abholung durch den AG oder aus sonstigen vom AG zu verschuldenden Gründen beim AN eingelagert werden müssen, erfolgt die Lagerung auf Rechnung und Gefahr des AG. Der Einlagerungszeitpunkt gilt dann als Tag der Lieferung und Abnahme.

§ 4 Gewährleistung

1. Der AG ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware gegenüber dem AN schriftlich anzuzeigen und muss diesem zugegangen sein, danach ist eine Geltendmachung des Mangels ausgeschlossen.
Mängel, die der Kunde bei Übergabe tatsächlich erkennt, sind den offensichtlichen Mängeln gleichzusetzen.
Verborgene Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach deren Feststellung anzuzeigen, ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Bei einer späteren Geltendmachung sind Ansprüche wegen des Mangels ausgeschlossen.
Die Geltendmachung von Mangelersatzansprüchen ist jedoch nach Ablauf eines Jahres nach Abnahme generell ausgeschlossen, da auch verborgene Mängel typischerweise bis zu diesem Zeitpunkt aufgetreten sind.
2. a) Im Falle einer Mängelrüge ist dem AN die gerügte Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
b) Im Falle eines Mangels kann der AG Nacherfüllung verlangen. Das Wahlrecht zwischen einer Nachlieferung oder einer Nachbesserung steht dem AN zu. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist nicht möglich, wird unberechtigt verweigert oder ungebührlich verzögert, behält der AG das Recht, der Minderung oder des Rücktritts.
c) Die Nacherfüllung durch den AN erfolgt innerhalb einer Frist drei Wochen,
d) Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zu Beanstandung der Gesamtlieferung.
e) Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängelgewährleistung verjähren nach einem Jahr. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei groben Verschulden, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
3. Tritt der AG wegen eines Sachmangels berechtigt vom Vertrag zurück oder mindert er wegen eines solchen Mangels berechtigt den Kaufpreis, so verjährt sein Anspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises in zwei Jahren.
4. Alle Maße und Gewichte in Angeboten, Prospekten, Katalogen und Preislisten sind Zirka-Angaben. Geringfügige Abweichungen bei der gelieferten Ware, wie z.B. Farbe, Größenausfall, Design, Maße, Gewicht, Position des Aufdrucks und der Ausrüstung stellen keinen Mangel dar und lassen keine Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche entstehen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Aufträge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
5. Ersetzte Teile werden Eigentum des AN und sind zurückzugewähren.
6. Die Aufwendungen des AG zur Nacherfüllung sind vor deren Entstehen mit dem AN abzusprechen. Unverhältnismäßig hohe Kosten können abgelehnt werden.

§ 5 Haftung

1. a) Für Personenschäden haftet der AN unbeschränkt.
b) Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem AG infolge einer vorsätzlich oder grobfahrlässig verübten Pflichtverletzung durch den AN entstanden sind.
c) Für vertragstypische Schäden, die dem AG infolge einer vom AN verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haften der AN auch dann, wenn ihm lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hier ist der Ersatzanspruch auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt. Der Ersatz von mittelbaren oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht vorhersehbar sind.
Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
d) Im übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
e) Die vorgenannten Haftungsbestimmungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.

2. Sofern der AN notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die hiermit beauftragten Personen keine Erfüllungsgehilfen des AN. Der Auftragnehmer haftet daher nicht für schuldhaftes Verhalten dieser Personen, sondern lediglich für sein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden.
3. Der AN haftet nicht für solche Schäden, die aufgrund außergewöhnlicher Naturereignisse entstehen.
4. Mit der Genehmigung der Entwürfe etc. (Freigabe) übernimmt der AG die Verantwortung für Text und Bild. Für die freigegebenen Entwürfe, Texte, Bilder entfällt die Haftung des AN gegenüber dem AG, ausgenommen sind Vorsatz und Grobe Fahrlässigkeit.
5. Der AN haftet nicht für wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeiten der Arbeiten, ausgenommen sind Vorsatz und Grobe Fahrlässigkeit. Siehe § 6 / 2.


6. Das Versenden der Arbeit oder der Entwürfe erfolgt auf Gefahr des AG.

§ 6 Aufgaben und Haftung des Auftraggebers.

1. Einverständniserklärungen Dritter
Der AG ist für die Einholung von erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z.B. Genehmigungen nach der BauO, BImSchG, PolizeiR, VersammlungsG) zuständig.
Weiterhin ist der AG für das Vorhandensein aller weiteren privatrechtlichen Einverständniserklärungen verantwortlich. Insbesondere hat er die Einverständniserklärung von den Eigentümern der Immobilien oder Gegenstände einzuholen, auf denen durch die AN Beschilderungen, Beklebungen oder dergleichen aufgebracht werden und dadurch Beschädigungen an den Gegenständen, wie Bohrlöcher, Kleberückstände usw. entstehen können.
Der AN ist nicht zur Beseitigung der zum Anbringen notwendigen Rückstände verpflichtet, dies ist allein Aufgabe des AG.
Für das nicht Vorliegen einer notwendigen Einverständniserklärung haftet alleine der AG, da die jeweiligen Eigentumsverhältnisse für den AN nicht immer ersichtlich sind. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des AN.
2. Rechte Dritter
Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm zur Verfügung gestellten Logos, Signets, Bildmaterialien, und Zeichnungen sowie sonstiger photographischer Produkte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der AG garantiert insbesondere, dass er das Recht auf Nutzung der Handelsmarken und Firmenzeichen hat, die er für seine Internetpräsenz, Drucksache, Beschilderung o.ä. gewählt und an den AN zur Einarbeitung in das Layout gegeben hat. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Zeichen, Logos und sonstigen Arbeiten haftet der AN nicht, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der AG hat den AN von allen Ansprüchen, die von Seiten Dritter durch die Rechtsverletzung erwachsen, freizustellen, es sei denn der AN haftet aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Freigabe durch AG
Mit der Freigabe von Entwürfen der Druckerzeugnisse, Beschilderungen und allen weiteren Erzeugnissen des AN übernimmt der AG die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und aller wiedergegebener Informationen. Darüber hinaus übernimmt der AG die Verantwortung dafür, dass Druckprodukte, Beschilderungen etc. weder im Inhalt noch in der Form gegen geltendes deutsches, europäisches oder internationales Recht verstoßen, es sei denn der AN haftet aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Der AG ist für die Inhalten und Informationen der für ihn erstellten Drucksachen alleine verantwortlich und stellt den AN von einer evtl. Haftung gegenüber Dritten frei, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


§ 7 Urheberrecht / Copyright

1. Alle gestalterischen Entwicklungen und Entwurfsarbeiten vom AN (Entwürfe, Konzepte für Präsentationen, das Seitendesign, die Konzeption für optische Leitsysteme, Navigationselemente, der Sourcecode für Webdesign u.ä.) Unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Vorschläge des AG oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

2. Name, Firmenzeichen, - namen, -marken, Logos und grafische Elemente vom AN sind ebenso wie die der Kunden Eigentum des jeweiligen Inhabers, unabhängig davon, ob sie auf eigenen oder fremden Websites, Drucksachen, Beschilderungen, Schaufenster oder dergleichen sichtbar gemacht werden. Sie unterliegen dem Copyright. Aus der Veröffentlichung im Internet bzw. World Wide Web kann nicht auf deren Verfügbarkeit geschlossen werden.
3. Der AN überträgt dem AG die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den AG über.
4. Alle vom AN erbrachten Gestaltungsleistungen, egal ob Entwürfe oder Endprodukte, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von spiegelanhänger.net weder im Original noch bei der Reproduktion, verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt spiegelanhänger.net, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die übliche Vergütung lt. Standard-Verrechnungssatz.
5. Der AN hat das Recht, auf der erstellten Drucksache, Beschilderung u.ä. als Urheber genannt zu werden. Neben dem Copyrightvermerk hat der AN das Recht einen direkten Link auf die eigene Homepage einrichten - und zwar entweder auf der Homepage (Copyrightvermerk als Referenzanker) oder auf einer separaten Stelle, die über den Copyrightvermerk referenziert wird. Der AN erhält das Recht, von der eigenen Website einen Verweis (Link) als Referenz auf die Homepage des Kunden einzurichten. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den AN Schadensersatz zu fordern. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bei entsprechendem Nachweis bleibt von dieser Bestimmung unberührt.
6. Entwürfe sowie Reinzeichnungen bleiben Eigentum des AN und sind nach geeigneter Zeit zurückzugewähren, es sei denn es besteht eine anderweitig schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien. Bei Verlust oder Zerstörung ist der AG dem AN zum Schadensersatz verpflichtet.

§ 8 Geheimhaltung

Die Parteien haben alle als vertraulich gekennzeichneten technischen und wirtschaftlichen Informationen sowie alle Geschäftsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertrages.

§ 9 Datenschutz

1. Der AG willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten und alle weiteren zur Gestaltung und Umsetzung des Auftrags notwendigen, Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung elektronisch gespeichert werden.

2. Sofern personenbezogene Daten oder andere den Datenschutzbestimmungen unterliegende Daten über eine Website angefordert und / oder beim ISP / Kunden gespeichert werden, obliegt die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen dem Auftraggeber und/oder Provider. Rechtsansprüche gegenüber AN bestehen nicht.

§ 10 Verbraucherinformationen
Verbraucherinformation gemäß Artikel 14 Abs.1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter www.ec.europa.eu/consumers/odr eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@spiegelanhaenger.net

Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im
Sinne des VSBG teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

§ 11 Abschlussbestimmung

1. Die Leistungen und Vertragsbeziehungen der Andreas Koksch & André Wiemann GbR unterliegen dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
2. Falls die eine oder andere Bestimmung dieser Bestimmungen unwirksam sein sollte, ist dadurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht betroffen.
3. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Gießen.

Stand: November 2008